Dein Arbeitsplatz

in Schladming-Dachstein

Wir sind für Dich da, wenn Du nach einem TOP-Arbeitsplatz suchst.

Unsere Region Schladming-Dachstein ist die Heimat von steirischer Gastlichkeit mit ureigenem Charisma. Deine Arbeitgeber in Schladming-Dachstein überzeugen mit echter Herzlichkeit, Wertschätzung und menschlicher Nähe – das spiegelt sich auch in den großteils familiären Betriebsstrukturen der Region wider.

Als eine der Top 5 Tourismusregionen in Österreich bietet Schladming-Dachstein eine Vielfalt von touristischen Berufen und ein umfassendes Freizeitangebot für die Zeit nach getaner Arbeit an. Ein umfangreiches Angebot an lässigen Events, Weiterbildungen und Workshops zeichnet uns aus. Auf dieser Seite bist du genau richtig - viel Spaß beim Schmökern!

Winter Benefitcard.

Die Benefitcard wird im Winter 2023/2024 für alle Mitarbeiter:innen in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, Seilbahnbetrieben sowie Sportgeschäften angeboten und ist von 1. Dezember 2023 bis 14. April 2024 gültig. 

Die Benefitcard kann nur mit Vorbestellung und gegen Vorlage eines aktuellen Beschäftigungsnachweises im Infobüro Schladming bei Frau Christina Salatovic christina.salatovic@schladming-dachstein.at, Tel: 03687 23310 101 erworben werden.

Grill & Chill Clubbing

Ein Danke an alle Mitarbeiter:innen der Betriebe der Region.                          

Das war der Info-Treff

am 06. Juli 2023

Was gibt es Neues in der Region Schladming-Dachstein? Beim „Schladming-Dachstein Info-Treff“ erfährst Du alles Wissenswerte rund um die Urlaubsregion und holst Dir die wichtigsten Infos für Deinen Urlaubsgast. Die Teilnahme, inklusive einem Erlebnis ist kostenlos! Sei auch Du beim nächsten Mal dabei!

Helden der Saison 2023

AlmArena - Hauser Kaibling

Die ganze Saison sind Deine Mitarbeiter für unsere Gäste da. Dafür möchten wir uns mit einem besonderen Team-Event bedanken. Bei einem spannenden Teambewerb matchten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um den Titel „Helden der Saison“

Dein Traumberuf in den Bergen.

Bewirb Dich jetzt und genieße schon bald die Vielzahl an Benefits.

Willst Du in einem renommierten Hotel oder einer von 100 Skihütten den Kochlöffel schwingen? Auf den weltmeisterlichen Pisten der Region als Seilbahntechniker:in oder Skilehrer:in unterwegs sein? 

Oder möchtest Du lieber als Sportartikelverkäufer:in, Reisebüromitarbeiter:in oder anders in direktem Kontakt mit den Kunden stehen? In unserer Region ist das kein Problem. Bei mehr als 3.000 Jobs findest Du bestimmt Deinen Traumberuf!

Rot-Weiß-Rot Karte 

Die Rot-Weiß-Rot Karte ist ein Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungssystem, das es qualifizierten Drittstaatsangehörigen ermöglicht, in Österreich zu arbeiten. 

Änderungen durch die Reform: 

  • Schnellere und unbürokratische Verfahren
  • Erleichterung der Voraussetzungen 
  • Mehr Flexibilität bei temporären Beschäftigungen  

Beispiele, wer für eine RWR-Karte berechtigt ist, findest Du hier

Es gibt schnellere Verfahren bei der Antragsstellung und Erleichterung der Zulassungskriterien zum Erhalt der RWR-Karte: 

Stammmarbeiter/Stammsaisoniers: 

  • Stammsaisoniers, die beim AMS registriert sind, erhalten ungeachtet des Alters und Qualifikation, eine RWR-Karte.
  • Als StammmitarbeiterInnen gelten Saisonarbeitskräfte, die über zwei Kalenderjahre im selben Wirtschaftszweig als registrierte Stammsaisoniers mindestens sieben Monate pro Kalenderjahr beschäftigt waren. 
  • Die Stammsaisonierregelung wurde außerdem dahingehend geändert, dass künftig eine Beschäftigung in den jeweils vorangegangenen fünf Kalenderjahren für die Registrierung als Stammsaisoniers ausschlaggebend ist.
  • Darüber hinaus werden Stammsaisoniers, die sich aufgrund der alten Stammsaisonierregelung bis 30. April 2012 registrieren haben lassen und von den Betrieben noch immer als Saisonarbeitskräfte beantragt werden, hinsichtlich der zulässigen Bewilligungsdauer den „neuen“ Stammsaisoniers gleichgestellt. Die Anpassung der Regelung erleichtert auch die Einreise und den Aufenthalt der betroffenen Arbeitskräfte, weil im Falle einer durchgehenden Beschäftigung kein neuerliches Visum erforderlich ist.

Um die für das Zusammenwirken von Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt komplexen Verfahrensschritte auf Seiten des Antragstellers besser zu koordinieren wurde die ABA–Unit „Work in Austria“ zu einer Servicestelle ausgebaut:

  • Unterstützung für Unternehmen und Antragsteller/innen mit mehrsprachiger und digitaler Information
  • Beratung bei der Einbringung von Anträgen auf RWR-Karten
  • Erhalt von Basisinformationen über die grundlegenden Rechtsvorschriften
  • Begleitung bei den einzelnen Verfahrensschritten

 

  • Um Einstiegsbarrieren zur RWR-Karte für sonstige Schlüsselkräfte (keine Mangelberufe) zu reduzieren, wurde das gesetzliche Mindestbruttoentgelt auf 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (für 2023 € 2.925 brutto/Monat) herabgesetzt.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Ausland muss einem inländischen Lehrabschluss bloß vergleichbar sein. Eine formale Gleichstellung mit inländischer Berufsausbildung ist nicht erforderlich (siehe Erlass GZ BMASK-435.006/0014- VI/AMR/7/2011 vom 28.6.2011). Auch Ausbildungen, die in einem Betrieb absolviert wurden, können berücksichtigt werden.
  • Englischkenntnisse werden Deutschkenntnissen gleichgestellt, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
  • Lehrabschlüsse werden bei Mangelberufen künftig mit Universitätsabschlüssen punktmäßig gleichgesetzt und damit aufgewertet.
  • Zukünftig wird die RWR-Karte um zusätzliche Punkte für Sprachen Spanisch, Französisch und Serbisch/Kroatisch/Bosnisch erweitert, wovon insbesondere Bewerber/innen im Tourismus profitieren werden.