Stoderzinken Alpenstraße
mittel teilweise geöffnet Motorsport · Gröbminger Land
Alljährlicher Auftakt der ENNSTAL-CLASSIC ist die Bergwertung Stoderzinken. Die Fahrt ist ein Ereignis für jeden Autofahrer. Ob am Steuer eines Oldtimers oder eines neuzeitlichen Automobils. Für jedermann gelten die selben lohnenswerten Ziele: die prächtigste Sonnenterrasse der Urlaubsregion Schladming Dachstein, die bizarren Tiefblicke ins Tal, die wunderbaren Ausblicke zum Dachstein und zu den Tauern. Der Duft der Alpenblumen ist allgegenwärtig. Möglichkeiten für Spaziergänge. Orte zum Schauen und Ruhen.
Die Auffahrt der höchsten Alpenstraße der Steiermark ist ein Erlebnis für sich. Oben angekommen verwöhnen die Stoderzinken-Wirte Sie mit köstlichen Spezialitäten. In nur 30 Gehminuten erreichen Sie das bekannte Friedenskircherl, dass wie ein Adlerhorst am Felsen klebt. Der Aufstieg zum Gipfelkreuz führt über einen Latschenweg oder über den Florasteig (nur für Geübte). Für die Mutigen kann man auch mit Kletterausrüstung über den Klettersteiggarten Stoderzinken zum Gipfelkreuz gelangen.
Road-Ausgangspunkt Gröbming (Ortsmitte) in leicht nordwestlicher Richtung (zunächst entlang des Gröbming Baches) nach Winkl (Winklstraße) – links abzweigen (nach ca. 3 km, die Alpenstraße ist ausreichend gekennzeichnet) – an der Mautstelle vorbei – bergwärts auf einer Länge von 11 km (die durchschnittliche Steigung ist 9 %; auf der durchwegs asphaltierten, generalsanierten Straße) – Parkplätze Stoderzinken – Endstelle (Berggasthof Steinerhaus, 1845 m).
Zurück geht es auf der selben Route (mit nicht minder spektakulären Ausblicken und Kurvenreichtum) – Mautstelle Winkl – Winklstraße.
Mautgebühr: PKW: € 15,- bzw. € 12,- bei einer Konsumation bei den Stoderzinken-Wirten; Motorräder: € 7,-gratis mit der Sommercard
Variante (Sehenswürdigkeit): Lendplatz – Kneippanlage – Öfen (Unmittelbar nach Rückkehr auf der Winklstraße nach links abbiegen – Jägerwirt – Tipi-Dorf – Lend (Endstelle) – nach 3 km Parkmöglichkeit)
Winklstraße – Winkl – Markt Gröbming (Ortsmitte)
Auf der gesamten Strecke gelten die Bestimmungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung.
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und aller übrigen gesetzlicher Vorschriften hat jederzeit absoluten Vorrang.