Overnight Parking und Camping in Schladming-Dachstein

Für ein gutes Miteinander

Rücksicht nehmen auf 3 einfache Regeln

Wenn Du mit Deinem Camper in der Region Schladming-Dachstein übernachten willst, bist Du uns herzlich willkommen, wobei wir voraussetzen, dass Du Rücksicht nimmst, auf andere und auf unser aller gemeinsamen Lebensraum.

Einwohner der Region, andere Gäste, die (wilde) Tier- und Pflanzenwelt sowie verschiedene Nutztziere danken es Dir, dass Du verstehst, dass das Übernachten nicht überall möglich ist. Es gilt nur einige wenige Regeln zu beachten.

  1. Übernachte mit Deinem Camper/Zelt nur auf offiziellen Campingplätzen oder ausgewiesenen "Overnight Parking" Stellplätzen (siehe unten).
  2. Lass' bei Deiner Abfahrt keinen Müll oder sonstige Gegenstände zurück.
  3. Sei während der Nachstunden - von 20 Uhr abends bis 6 Uhr in der Früh - besonders rücksichtsvoll was den Geräuschpegel betrifft.

Campingplätze

9 Ergebnisse
9 Ergebnisse

Wer hat Recht?

Das sagt das Gesetz.

Camping ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Es gibt dazu verschiedene Landesgesetze, wobei es in der Steiermark bisher kein eigenes Campinggesetz gibt. Es gibt jedoch andere Gesetzesmaterian, die zum Camping/Zelten durchaus klare Aussagen treffen - siehe dazu unseren Blogbeitrag zu "Regeln im Wald & Wildcampen". Außerdem ist es den Gemeinden möglich, bezüglich des Campens eigene Regelungen zu treffen.

So haben die Gemeinden Schladming, Ramsau am Dachstein und Haus im Westen der Region Schladming-Dachstein ortspolizeiliche Verordnungen erlassen, welche das Übernachten auf öffentlichen Plätzen untersagt. Bei Vergehen drohen Verwaltungsstrafen.

Für das Nächtigen auf privatem Grund ist jedenfalls die Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers notwendig. Das gilt auch für das alpine Ödland: oft ist dieses von der Agrarbezirksbehörde als Almfläche (zB für die Beweidung durch Schafe) ausgewiesen, was auch hier die Erlaubnis des Grundeigentümers notwendig macht. Bei unerlaubtem Campieren drohen Besitzstörungsklagen durch den Eigentümer - meist ein Vielfaches einer normalen Verwaltungsstrafe.